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Anwalt für Arbeitsrecht in Remscheid – erfahren und zuverlässig

Rechtsbeistand für Arbeitnehmer und Arbeitgeber!

Kaum ein anderes Rechtsgebiet ist für die meisten Menschen so relevant wie das Arbeitsrecht. Da der Großteil der Bevölkerung berufstätig ist und viel Zeit am Arbeitsplatz verbracht wird, ist es nur eine Frage der Zeit, bis es zu arbeitsrechtlichen Fragen kommt. Dies beginnt bereits mit dem Arbeitsvertrag und reicht bis hin zur Abfindung.

In allen Bereichen des Arbeitsrechts ist der Beistand durch einen spezialisierten Anwalt unverzichtbar, da nur er das komplexe juristische Geflecht kennt und Ihnen zu Ihrem Recht verhelfen kann.

Wenden Sie sich an die Kanzlei Alvermann Schmidt Kuldszun Partnerschaftsgesellschaft in Remscheid und Sie sind auf der sicheren Seite. Wir beraten und vertreten sowohl Arbeitnehmer als Arbeitgeber.

Kontaktieren Sie uns

Was macht ein Anwalt für Arbeitsrecht?

Unsere Leistungen für:

  • Arbeitnehmer
    Bei uns sind Sie richtig, wenn Sie Ihren Arbeitsvertrag auf mögliche Fallstricke überprüfen lassen möchten, eine Abmahnung oder Kündigung erhalten haben, eine Abfindung durchsetzen möchten oder Fragen zu Urlaub, Überstunden, Probezeit, Gehalt, Mutterschutz, Elternzeit und allen anderen Themen des Arbeitsrechts haben.
  • Arbeitgeber
    Wir helfen beim Aufsetzen von Arbeitsverträgen und informieren ausführlich zu den rechtlichen Bedingungen für Abmahnungen, Kündigungen, Abfindungen, Urlaub und Pausen, um nur einige Beispiele aus dem vielschichtigen Rechtsgebiet Arbeitsrecht zu nennen.

Rechtliche Beratung und Vertretung im Arbeitsrecht – unsere Anwälte sind für Sie da!

  • Kündigung und Kündigungsschutz

Sie möchten als Arbeitgeber eine Stelle abbauen oder als Angestellter nach einer Kündigung Ihren Arbeitsplatz zurück? Wir kennen alle rechtlichen Regelungen im Bereich Kündigungsschutz und finden die beste Lösung für Sie.

  • Arbeitsverträge und Dienstverträge

Unsere Anwälte für Arbeitsrecht beraten und unterstützen Sie bei der Aufsetzung eines neuen Arbeitsvertrags oder prüfen Ihren Dienst- bzw. Arbeitsvertrag vor der Unterzeichnung auf dessen rechtliche Wirksamkeit.

  • Betriebsverfassungsrecht

Wir betreuen Unternehmen bei allen Fragen rund um die Betriebsverfassung. Dabei sorgen wir für ein konstruktives Verhältnis zum Betriebsrat, ohne dabei die Unternehmensziele aufzugeben. Gerne gestalten wir Ihre Betriebsvereinbarungen oder führen Verhandlungen mit den Betriebsräten durch.

  • Abfindung

Wer mit der Kündigung seines Arbeitsvertrags überrascht wurde, ist einem starken psychischen Druck ausgesetzt und deshalb oft nicht in der Lage, sich in eine Auseinandersetzung mit dem Arbeitgeber zu begeben. Mit unserem Verhandlungsgeschick setzen wir uns für Ihr Recht ein.

  • Abmahnung

Sie haben eine Abmahnung erhalten oder möchten eine Abmahnung gegenüber einem Mitarbeiter aussprechen? Unsere Anwälte für Arbeitsrecht beraten Sie umfassend zu Ihren Rechten und Pflichten.

  • Aufhebung

Bei einem Aufhebungsvertrag einigen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber darauf, das Arbeitsverhältnis zu beenden. Unsere erfahrenen Rechtsanwälte beraten Sie als Arbeitnehmer genauso wie als Arbeitgeber und setzen sich für Sie ein.

  • Durchsetzung von Lohn-, Gehalt- und Zahlungsansprüchen

Wir setzen Lohn-, Gehalts- oder sonstige Zahlungsansprüche zuverlässig für Sie durch. Egal, ob Ihr Grundgehalt nicht regelmäßig auf Ihrem Konto eingeht, Ihre Überstunden nicht ausbezahlt werden oder Ihnen das Weihnachtsgeld vorenthalten wird – wir sorgen sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht für Ihr Recht.

  • Betriebliche Altersvorsorge

Von der Betriebsrente über Pensionsverträge bis hin zur Versorgungszusage berät unsere Rechtsanwaltskanzlei Geschäftsführer und Gesellschafter zu allen steuerrechtlichen Fragen der betrieblichen Altersvorsorge.

Häufig gestellte Fragen zum Thema Arbeitsrecht

Im Folgenden gehen wir auf Punkte ein, die unsere Mandanten im Zusammenhang mit dem Arbeitsrecht oft beschäftigen:

Wann ist eine Kündigung durch den Arbeitgeber gerechtfertigt?

Wenn im Betrieb mehr als 10 Mitarbeiter beschäftigt sind und das Arbeitsverhältnis länger als 6 Monate besteht, gilt das Kündigungsschutzgesetz. Es schreibt vor, dass eine Kündigung durch den Arbeitgeber nur bei Vorliegen eines Kündigungsgrundes zulässig ist. Möglich ist dann eine Kündigung aus einem personenbedingten, verhaltensbedingten oder dringenden betrieblichen Grund.

Ist die Kündigung unwirksam bzw. rechtswidrig?

Das ist bei Formfehlern oder Rechtsverstößen der Fall, z. B.:

  • Die im Kündigungsschreiben angegebene Kündigungsfrist ist falsch (§ 622 BGB)
  • Die Originalunterschrift fehlt (es darf sich nicht um eine Kopie handeln)
  • Die Kündigung erfolgte nicht in Schriftform. Laut § 623 BGB sind mündliche oder elektronisch (z. B. per E-Mail) übermittelte Kündigungen wirkungslos
  • Es gab vorher keine oder keine klar formulierte Abmahnung
  • Durch die Kündigung verstößt der Arbeitgeber gegen das Mutterschutzgesetz. Laut § 9 MuSchG ist es verboten, einer Frau zu kündigen, von deren Schwangerschaft der Arbeitgeber Kenntnis hat

Wann darf der Arbeitgeber fristlos kündigen?

Bei einer außerordentlichen oder fristlosen Kündigung muss der Arbeitgeber die gesetzlich vorgeschriebenen Kündigungsfristen nicht berücksichtigen. Allerdings muss ein wichtiger bzw. schwerwiegender Kündigungsgrund vorliegen, etwa Straftaten wie Diebstahl, Unterschlagung, Beleidigung, Körperverletzung oder Arbeitszeitbetrug („Krankfeiern“). Auch Arbeitsverweigerung kann zur fristlosen Kündigung führen. Stehen die Gründe nicht im Kündigungsschreiben, muss der Arbeitgeber sie Ihnen auf Nachfrage unverzüglich schriftlich mitteilen.

Weil es jedoch keine klar definierte Liste wirksamer Kündigungsgründe gibt, empfiehlt sich hier in jedem Fall eine Beratung durch einen Anwalt für Arbeitsrecht. Wir sind gern für Sie da – und können Ihnen meist schon bei der Erstberatung sagen, welche Chancen Sie bei einem Widerspruch gegen die Kündigung haben oder ob sich eine Klage lohnt.

Was kostet ein Anwalt für Arbeitsrecht und wer muss ihn bezahlen?

Die Gebühr für eine Erstberatung beträgt maximal 190 Euro. Hinzu kommt die Mehrwertsteuer, sodass der Komplettpreis höchstens bei 226,10 Euro liegt. Kommt es zu einem Verfahren vor dem Arbeitsgericht, zahlt jede Partei ihren Anwalt selbst. Rechtsgrundlage des Arbeitsrechts ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.

Haben Sie weitere Fragen an unsere Kanzlei oder möchten Sie direkt einen Termin vereinbaren? Rufen Sie uns an oder kontaktieren Sie uns online.

Unsere Anwälte sind auch für Sie da, wenn es um weitere Rechtsgebiete wie zum Beispiel das Verkehrsrecht oder Strafrecht geht.

Ihr erfahrener Rechtsanwalt für Arbeitsrecht. Die Kanzlei deckt unter anderem folgende Bereiche ab:
  • Arbeitsvertrag
  • Abmahnung
  • Kündigung
  • Abfindung
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