Anwalt für Verkehrsrecht in Remscheid – Beratung und Vertretung vor Gericht
Profitieren Sie von langjähriger Erfahrung im Straßenverkehrsrecht.
Sie haben einen Bußgeldbescheid erhalten, der Ihrer Meinung nach nicht gerechtfertigt ist? Ihnen droht der Entzug der Fahrerlaubnis? Sie haben Punkte kassiert, sehen sich jedoch ungerecht behandelt?
Dann brauchen Sie unbedingt einen Anwalt für Verkehrsrecht! Wir beraten Sie umfassend und vertreten Sie vor allen Gerichten.
Unfall- und Schadensregulierung durch Ihren Anwalt für ziviles Verkehrsrecht
Im Bereich des zivilen Verkehrsrechts liegt der Schwerpunkt unserer Kanzlei auf der Unfall- und Schadensregulierung. Ein Unfall ist für alle Beteiligte ein schlimmes Ereignis. Selbst wenn lediglich ein Sachschaden entstanden ist, kann die Schadensregulierung zu einem großen Ärgernis werden. Wir setzen uns für Ihre Rechte ein.
Um eine schnellstmögliche und gezielte Schadensregulierung zu erreichen und unseren Mandanten den bestmöglichen Service bieten zu können, arbeiten die Anwälte unserer Kanzlei erfolgreich und sehr eng mit Kfz-Sachverständigenbüros aus der gesamten Bundesrepublik zusammen. Gut zu wissen: Bei fremdverschuldeten Verkehrsunfällen ist die außergerichtliche Mandatsbearbeitung für den Mandanten in der Regel kostenlos, da die anfallenden Rechtsanwaltsgebühren von den gegnerischen Versicherungen als ersatzfähiger Schaden übernommen werden müssen.
Bußgeldverfahren, Ordnungswidrigkeiten, „Punkte“ und MPU
Werden verkehrsrechtliche Vorschriften missachtet, folgen Strafen entsprechend dem Bußgeldkatalog. Ob Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Rotlichtverstoß – wir vertreten Sie in sämtlichen verkehrsrechtlichen Bußgeldangelegenheiten. Wenden Sie sich an unsere Anwälte, wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben bzw. Ihnen „Punkte in Flensburg“ oder eine MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) drohen.
Ihr Anliegen im zivilen und öffentlichen Verkehrsrecht ist bei uns in erfahrenen Händen. Nehmen Sie gerne Kontakt zu unserer Kanzlei in Remscheid und Leichlingen auf und lassen Sie sich persönlich beraten!
Zentrale Fragen zum Verkehrsrecht
Im Folgenden gehen wir auf Punkte ein, die beim Thema Verkehrsrecht von besonderem Interesse sind:
Wann sollten Sie einen Anwalt für Verkehrsrecht einschalten?
Die häufigsten Gründe, aus denen unsere Mandanten sich an uns wenden, sind Bußgeldbescheide, zum Beispiel wegen eines Blitzers, Punkte im Fahreignungsregister, Rotlichtverstöße, Fahrverbot, eine angeordnete medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) und der Entzug der Fahrerlaubnis.
Viele Fahrer wissen nicht, dass Bußgeldbescheide oft fehlerhaft sind. Lassen Sie diesen daher auf jeden Fall von uns überprüfen, bevor Sie die geforderte Summe zahlen. Auch bei Straftaten im Straßenverkehr wie Fahrerflucht oder Fahren unter Alkohol- und Drogeneinfluss bieten wir Ihnen einen kompetenten Rechtsbeistand.
Wie viel kostet ein Anwalt für Verkehrsrecht?
Eine Ersteinschätzung durch einen Rechtsanwalt kostet inklusive Mehrwertsteuer maximal 226,10 Euro.
Wichtiges zum Thema Fahrverbot und Entzug der Fahrerlaubnis
Ein Fahrverbot ist nicht mit dem Entzug der Fahrerlaubnis gleichzusetzen. Das Fahrverbot gilt für eine Dauer von einem Monat bis zu sechs Monaten und wird von Strafgerichten sowie Bußgeldstellen verhängt.
Im Gegensatz dazu erfolgt der Entzug der Fahrerlaubnis durch die Strafgerichte und Straßenverkehrsbehörden. Neben einer Geldbuße oder Geldstrafe kann ein Fahrverbot als zusätzliche Strafe angeordnet werden.
Für den Entzug der Fahrerlaubnis ist ausschlaggebend, dass der Fahrer für das Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr ungeeignet ist. Gründe können eine Straftat im Straßenverkehr wie Fahrerflucht oder Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, aber auch Erkrankungen, die ein sicheres Fahren unmöglich machen, sein.
Wer ein Fahrverbot erhält, darf keine Fahrzeuge mehr führen. Auch solche nicht, für die kein Führerschein nötig ist. Die Entziehung der Fahrerlaubnis bezieht sich hingegen nur auf Fahrzeuge, für die ein Führerschein gemacht werden muss.
Nach Ablauf des Fahrverbots können Sie den Führerschein an der Stelle abholen, an der dieser eingezogen wurde. Bei einem Entzug der Fahrerlaubnis muss ein Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis bei der Führerscheinstelle eingereicht werden.
Unser Ziel ist es, die Dauer des Fahrverbots oder des Entzugs der Fahrerlaubnis so kurz wie möglich zu halten oder sogar zu verhindern.
Vereinbaren Sie jetzt einen Termin mit unserer Kanzlei!
Straßenverkehrsdelikte und Entziehung der Fahrerlaubnis bzw. Fahrverbot
Ob Trunkenheit am Steuer, Gefährdung des Straßenverkehrs, Fahrerflucht oder Fahren ohne Fahrerlaubnis – unsere Anwälte vertreten und verteidigen Sie bei allen Straßenverkehrsdelikten außergerichtlich und vor Gericht.
Wir stehen Ihnen kompetent und mit langjähriger Erfahrung zur Seite, wenn Geldstrafen, der Entzug der Fahrerlaubnis, ein Fahrverbot oder höhere Strafen drohen.
- Prüfung von Bußgeldbescheiden
- Entzug der Fahrerlaubnis
- Fahrverbot
- Punkte im Fahreignungsregister
- Medizinisch-psychologische Prüfung (MPU)